Mit Rat und Tat: Fachberatung
Fachberatung ist im Kleingartenwesen ein wichtiger Aspekt und eine Grundlage für die Anerkennung als gemeinnütziger Verein.
Als anerkannter Fachberater absolviert man eine regelrechte Ausbildung an der Landesverbandsschule in Lünen, die sich in 3 Abschnitte gliedert.
In einem 3-tägigen Grundlehrgang erwerben die Teilnehmer gärtnerisches Grundwissen für Bereiche wie Botanik, Boden- und Düngerlehre, dem Anbau von Obst und Gemüse, alternative Anbaumethoden und umweltgerechten Pflanzenschutz.
Ein weiteres Thema ist die Wertermittlung von Kleingärten.
Diese Themen werden im Aufbaulehrgang und im abschließenden Wochenlehrgang vertieft. Den Abschluss bildet die schriftliche Fachberaterprüfung. Über diesen Ausbildungsrahmen hinaus bietet der Landesverband als Fortbildungsmaßnahmen immer wieder Schulungen und Vorträge zu spezifischen Themen an.
Dieses Wissen – beispielsweise zu Themen, wie Baumschnitt oder richtige Kompostierung – geben sie dann an die Vorstandmitglieder und an die Gartenfreunde im Verein weiter.
Entsprechend vielfältig sind die Aufgabenbereiche auch für unsere Fachberater im Kleingärtnerverein an der Alten Aa.
- Beratung von Vorstand und Vereinsmitgliedern in fachlichen Fragen
- Information der Kleingärtner zum Thema naturgemäßes und umweltgerechtes Gärtnern
- Planung und Durchführung von Schulungen, Vorträgen, Übungen, u.a. im Verein
- Mitwirkung bei der Wertermittlung von Gärten (z.B. bei Pächterwechsel)
- eigene Teilnahme an Aus- bzw. Fortbildungsmaßnahmen im Verein/Verband
Scheuen Sie sich nicht, unsere Experten in unsere Anlage anzusprechen.
Egal, ob Gartenneuling oder alter Hase, die Fachberater stehen jedem Gartenfreund in allen Gartenfragen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Unsere Fachberater sind:
Siehe Vorstand
Wenn Sie sich im Internet zu Fachfragen informieren möchten, finden Sie zum Beispiel beim Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. unter den Punkten "Publikationen" oder "Fachberatung" viele hilfreiche Broschüren zum Herunterladen.
Sie können sie dort auch per Post bestellen.
Das Vorhandensein und die Aufgaben der Fachberater in unserem Verein ergeben sich aus dem Bundeskleingartengesetz (1)
§ 2 Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit
Eine Kleingärtnerorganisation wird von der zuständigen Landesbehörde als gemeinnützig anerkannt, ... wenn die Satzung bestimmt, dass
1. die Organisation ausschließlich oder überwiegend die Förderung des Kleingartenwesens sowie die fachliche Betreuung ihrer Mitglieder bezweckt, ...
sowie aus der Vereinssatzung (2)
§ 3 Die Aufgaben des Vereins
(1) c) die fachliche Beratung der Mitglieder
Mit Rat und Tat: Fachberatung